Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DT Umweltservice UG (haftungsbeschränkt)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DT Umweltservice UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.


§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung, Organisation und Koordination von Entsorgungsleistungen. Der Auftragnehmer erbringt keine eigenen Entsorgungs-, Transport- oder Verwertungsleistungen. Die tatsächliche Entsorgungsleistung wird durch selbstständige, fachlich geeignete Entsorgungsunternehmen erbracht.


§3 Rolle des Auftragnehmers (Vermittler/Makler)

Der Auftragnehmer handelt ausschließlich als Vermittler zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Entsorgungsunternehmen. Ein Vertrag über die eigentliche Entsorgungsleistung kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen zustande. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Entsorgungserfolg, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination. Der Auftragnehmer ist nicht Erfüllungsgehilfe des Entsorgungsunternehmens.


§4 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Telefonische, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung
  • Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder
  • Tatsächliche Beauftragung der vermittelten Leistung

§5 Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere:

  • Bedarfsermittlung
  • Auswahl geeigneter Entsorgungsunternehmen
  • Koordination von Terminen und Abläufen
  • Kommunikation zwischen Auftraggeber und Entsorgungsunternehmen

Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Entsorgungsunternehmens besteht nicht.


§6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Entsorgung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zu übermitteln. Insbesondere ist der Auftraggeber verantwortlich für:

  • korrekte Abfallklassifizierung und Deklaration
  • Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorschriften
  • Zugänglichkeit der Einsatzstelle

Mehrkosten aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben trägt der Auftraggeber.


§7 Abfallklassifizierung / Fehlbefüllung

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die richtige Deklaration der Abfälle. Abweichungen zwischen deklarierter und tatsächlicher Abfallbeschaffenheit können zu Umdeklaration, oder Mehrkosten durch das Entsorgungsunternehmen führen. Sämtliche hieraus entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.


§8 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung des Auftragnehmers ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vom Entsorgungsunternehmen festgestellten Mengen, Gewichte und Klassifizierungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der vermittelten Leistungen von der vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung (Vorkasse) abhängig zu machen. Bei Einzelaufträgen, insbesondere bei Neukunden, ist eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 100 % des voraussichtlichen Auftragswertes zulässig.

Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Vermittlung und Koordination bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.


§9 Zusatzkosten / Wartezeiten / Fehlfahrten

Kosten für Wartezeiten, Fehl- oder Leerfahrten sowie vergebliche Anfahrten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere bei:

  • Nichteinhaltung vereinbarter Termine
  • Fehlender Zugänglichkeit von Zufahrten oder Stellflächen
  • Falscher Deklaration der Abfälle

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Abrechnungen der beauftragten Entsorgungsunternehmen.


§10 Zahlungsverzug und Mahnwesen

Der Verzug tritt spätestens 7 Tage nach Fälligkeit ohne weitere Mahnung ein. Es gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Für jede berechtigte Mahnung kann eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben werden.

Befindet sich der Auftraggeber länger als 30 Tage im Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Forderungen an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Die Kosten trägt der Auftraggeber.


§11 Fremdleistungen / Haftung für Entsorgungsunternehmen

Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen, Handlungen oder Unterlassungen der vermittelten Entsorgungsunternehmen, sofern kein eigenes Auswahlverschulden vorliegt. Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend zu machen.


§12 Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


§13 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich im Rahmen der Vermittlungsleistung, nicht für die Ausführung der Entsorgungsleistungen.


§14 Kundenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie 12 Monate nach Beendigung der Vertragsbeziehung keine direkten oder indirekten Verträge mit den vermittelten Unternehmen einzugehen (Umgehungsverbot). Bei Verstoß kann eine angemessene Vertragsstrafe geltend gemacht werden.


§15 Vertragslaufzeit und Kündigung

Einzelaufträge enden mit vollständiger Abwicklung. Rahmenverträge können mit angemessener Frist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§16 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnung, Naturereignisse) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.


§17 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.


§18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.


§19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.